| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung am 19. Juli 2021 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge an den Kreisverband |
| Antragsteller*in: | AG Stadtentwicklung und Mobilität, Petra Čagalj Sejdi, Nuria Silvestre (KV Leipzig) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 18.06.2021, 14:30 |
A1: Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt für alle - rassistische Diskriminierung beenden!
Antragstext
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum haben Menschen mit geringem
Einkommen und unter ihnen insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte, BIPoC1
und Geflüchtete zunehmend Probleme, bezahlbaren und passenden Wohnraum zu
finden. Neben finanziellen Hürden sehen sich diese Menschen oft auch mit offener
oder verdeckter Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt konfrontiert. BÜNDNIS 90 /
DIE GRÜNEN in Leipzig setzen sich für eine bessere Teilhabe von Menschen mit
Migrationsgeschichte, BIPoC und Geflüchteten auf dem Wohnungsmarkt und wirksame
Maßnahmen gegen Diskriminierung ein.
Deshalb fordern wir:
• Sichtbarmachung von Diskriminierung, indem verfügbare Daten umfassend
ausgewertet und regelmäßig Testing-Studien durchgeführt und veröffentlicht
werden (Auswertung stichprobenhafter Wohnungsbewerbungen von migrantischen und
nicht-migrantischen Personen),
• Gewährleistung eines umfassenden Angebots von Schulungen gegen Diskriminierung
und für interkulturelle Kompetenzen, die für die LWB sowie von der Stadt Leipzig
geförderte Wohnungsanbieter verpflichtend wahrzunehmen sind,
• Erarbeitung von Standards bzw. Leitlinien und eines darauf aufbauenden
Gütesiegels für faire und diskriminierungsfreie Vermietung,
• Bekenntnis zu diskriminierungsfreien Prozessen auf allen Unternehmensebenen
der LWB, unterstützt durch Supervision,
• Abschaffung des Listenverfahrens der LWB und eine diskriminierungsfreie
Vergabe von Wohnraum, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Einkommen im Rahmen
eines umfassenden Integrations- und Antidiskriminierungskonzepts,
• zeitnahe Einrichtung eines Beschwerdemanagements und Information über
Beschwerdemöglichkeiten in mehreren relevanten Sprachen,
• Schaffung von Kontingentwohnungen für Härtefälle diskriminierter Gruppen
insbesondere in stark nachgefragten Stadtteilen,
• Vermittlung privater Bürgschaften und Bereitstellung von Bürgschaften der
Stadt für Mieter*innen, die keine Sicherheiten vorweisen können,
• Förderung von Initiativen und Projekten, mit der die Teilhabe von Menschen mit
Migrationsgeschichte, BIPoC und Geflüchteten begleitend unterstützt wird, z.B.
Übersetzungsleistungen, aufsuchende Beratungsangebote, Patenschaften oder Haus-
und Hoffeste,
• Ausweitung der Förderung von preiswertem Wohnraum für große Wohnungen und
Wohnungen zu Mieten in Höhe der Kosten der Unterkunft.
Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen sind im Rahmen des Bündnisses für
Wohnen sowie bei der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts konkrete
Zielsetzungen für umfassende Teilhabe und gegen rassistische Diskriminierung auf
dem Wohnungsmarkt zu erarbeiten.
1Die Abkürzung BIPoC steht für Black, Indigenous & People of Colour. Darüber
hinaus schließen wir alle Menschen ein, die rassistischer Diskriminierung
ausgesetzt sein können.
Begründung
Mit dem Bevölkerungswachstum der letzten Jahre ist Leipzig deutlich internationaler geworden. Ende 2020 lebten 96.719 Migrantinnen und Migranten in Leipzig - 16 % der Gesamtbevölkerung - in allen Leipziger Ortsteilen, wobei ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung zwischen 3,2 % in Baalsdorf und 42,4 % in Volkmarsdorf stark differiert. Viele von ihnen machen die Erfahrung, dass es für sie im Vergleich zu nicht-migrantischen Personen deutlich schwieriger ist, bezahlbaren und passenden Wohnraum zu finden. Sie werden bereits bei der Wohnungssuche auf offene oder verdeckte Weise diskriminiert. Verschiedene Testing-Studien, in denen Wohnungsbewerbungen mit migrantischen/nicht-migrantischen Testidentitäten durchgeführt werden, zeigen, dass in ca. 60% der Fälle eine Diskriminierung stattfindet. In der Nachbarschaft auftretende Konflikte werden von Vermietern genutzt, um die Wohnung zu kündigen. Oft suchen Betroffene zu spät Hilfe, Sprachbarrieren verschärfen z.T. das Problem.
Diskriminierendes Verhalten ist nicht nur bei privaten Vermietern und Wohnungsunternehmen, sondern ebenso bei kommunalen Wohnungsunternehmen zu beobachten, wie erst kürzlich der Fall der Bremer BreBau zeigte. Eine strukturelle Diskriminierung wird auch von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft praktiziert: Mit dem sogenannten Listenverfahren der LWB werden Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Aufenthaltstitel ein Jahr oder länger gültig ist und die kein eigenes Einkommen haben, von der freien Bewerbung um Wohnungen der LWB ausgeschlossen. Die Ungleichbehandlung aufgrund des Aufenthaltstitels ist nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Form der rassistischen Diskriminierung.
Unser Ziel ist eine umfassende und diskriminierungsfreie Teilhabe am Wohnungsmarkt überall in Leipzig, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Einkommen. Dazu haben wir viele der bereits laufenden Aktivitäten in den letzten Jahren initiiert oder unterstützt, z.B. die Kontaktstelle Wohnen zur Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete, die Information im Willkommenszentrum ebenso wie geplante Maßnahmen, z.B. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Menschen, die rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sein können. Darüber und über weitere Maßnahmen wie die sozialen Wohnraumhilfen oder Aktivitäten der Quartiersmanagements hinaus sind jedoch umfassende Anstrengungen notwendig.
Dazu muss Diskriminierung zunächst sichtbar gemacht werden, indem die Stadt Leipzig z.B. verfügbare Daten ihrer Bürgerumfrage oder auch der laufenden Studie „Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ gesondert zum Thema auswertet. Gegebenenfalls muss die kommunale Bürgerumfrage erweitert werden oder in einer geeigneteren Form der Ansprache von Menschen mit Migrationsgeschichte, BIPoC und Geflüchteten erfolgen. Darüber hinaus ist die regelmäßige Durchführung von Testing-Verfahren geeignet, Diskriminierung bereits bei der Wohnungssuche sichtbar zu machen. Im Zusammenspiel eines solchen Monitorings mit umfassenden und möglichst verpflichtenden Schulungen und Standards bzw. Leitlinien kann Diskriminierung wirksam vorgebeugt werden. Auf Seiten der LWB soll das seit Jahren in der Kritik stehende Listenverfahren abgeschafft und durch geeignetere und diskriminierungsfreie Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Integrations- und Antidiskriminierungskonzepts ersetzt werden.
Zugleich sollen unterstützende Maßnahmen wirken. Mit der Schaffung von Kontingentwohnungen für Härtefälle sollen LWB und andere Wohnungsmarktakteure einen Zugang zu Wohnen insbesondere in stark nachgefragten Stadtteilen sichern. Die Übernahme von Bürgschaften soll möglichst unbürokratisch erfolgen, damit Mieter*innen sie bei Bedarf schnell bekommen können und gleichzeitig Vermieter sie anerkennen. Neben Bürgschaften der Stadt ist auch denkbar, dass Privatpersonen, ggf. über eine Stiftung ebenfalls Bürgschaften bereitstellen und diese mit der Unterstützung der Stadt vermittelt werden. Für die Ausweitung des Angebots an großen Wohnungen und Wohnungen zu Mieten in Höhe der Kosten der Unterkunft hat der Stadtrat im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/22 auf grünen Antrag hin die Weichen gestellt. Mit der Förderung von Übersetzungsleistungen, aufsuchenden Beratungsangeboten, Patenschaften, Haus- und Hoffesten oder anderen Initiativen und Projekten kann die Vermeidung von rassistischer Diskriminierung insbesondere bei bereits erfolgtem Wohnungsbezug begleitend unterstützt werden.
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